U-Bahn-Prügel

Hasstreter: Richter weisen Kritik zurück

27. April 2011 17.32 Uhr, B.Z./dpa/dapd

Berliner Richter verteidigen die Entscheidung des Kollegen, der den Hasstreter von der U-Haft verschont.

Der Gewaltexzess im U-Bahnhof Friedrichstraße schockierte die Öffentlichkeit. Die Täter, die einen 29-jährigen Mann brutal zusammengeschlagen hatten, stellten sich, doch dann folgte die Empörung, als ein Berliner Ermittlungsrichter zwar einen Haftbefehl gegen den 18-jährigen Haupttäter erließ, diesen aber mit Auflagen von der Untersuchungshaft verschonte. Jetzt haben Berliner Richter haben die Entscheidung ihres Kollegen verteidigt.
Richterschelte ohne Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen verfehle ihr Ziel, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung der Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre, sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Alois Wosnitzka. „Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden“, hieß es. Auch eine kritische Diskussion dürfe die persönliche Integrität nicht verletzen.
Der Schüler mit festem Wohnsicht hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden. Die Kritik unterscheide nicht zwischen Straf- und Untersuchungshaft, so die Richter. Die Untersuchungshaft diene der Sicherung des Strafverfahrens. „Sie ist keine Strafe, Warnung oder Disziplinierungsmaßnahme.“

Schnelle Anklage
Die Staatsanwaltschaft Berlin will schnell Anklage gegen die beiden Tatverdächtigen erheben. Die gute Beweislage erlaube es, die beiden 18-Jährigen in zwei bis drei Wochen anzuklagen, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft ist die zügige Anklageerhebung möglich, weil in dem Fall Geständnisse und Videoaufnahmen vorliegen.

aus: Berliner Zeitung

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